Beitragsordnung


Der Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung e. V.(nachfolgend Verein genannt) hat auf seiner Mitgliederversammlung am 07.05.2017 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:


§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt auf der Grundlage des § 8 der Satzung des Vereins die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder (sowie die Gebühren und Umlagen des Vereins). Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.


§2 Beschlüsse
1.) Die Mitgliederversammlung des Vereins beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2.) Die festgesetzten Beträge werden zurn 1. März des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.


§ 3 Beitragshöhe
Die Beitragshöhe für ordentliche Mitglieder beträgt jährlich mindestens 50,- € jährlich. Ab dem 01.07. eines Jahres mindestens 25,- € halbjährlich.

§ 4 Beitragserhebung / Beitragszahlung
1.) Die Erhebung der Beiträge erfolgt bargeldlos im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Beitrag wird jährlich per SEPA Lastschriftverfahren zum 01.03. eines Jahres eingezogen. Bei Eintritt ab dem 01.07. eines Jahres werden 50 Prozent des Jahresbeitrags fällig. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
2.) Neu aufgenommene Mitglieder zahlen / überweisen ihren anfallenden ersten Beitrag innerhalb des laufenden Kalenderhalbjahres. Ab dem zweiten Kalenderjahr erfolgt die Erhebung im SEPA-Lastschriftverfahren.

§ 5 Säumnis
1.) Im Säumnisfall wird das Mitglied nach zweimonatigem Ausbleiben des Beitrags gemahnt. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher Mahnung (in Textform) oder länger als drei Monate den Beitrag nicht, so gilt nach Ablauf eines Monates nach der zweiten Mahnung die Nichtzahlung als Austritt. In der zweiten Mahnung ist auf die Folgen der Nichtzahlung hinzuweisen.
2.) Etwaige anfallende Rücklastschriftkosten werden dem Mitglied auferlegt.

§ 6 Vereinskonto
Der Verein verfügt über das nachfolgende Vereinskonto:
Konto: Sparkasse Mittelmosel EMH
IBAN: DE5 4 5875 1230 0032 5A97 70
BIC: MALADES 1BKS

§ 7 Beitragsbescheinigung
Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhält das Mitglied eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge.

§ 8 Spendenbescheinigung
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres erhalten Nichtmitglieder und Mitglieder eine Bescheinigung über entrichtete Spenden.

§ 9 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung am 07.05.2017 in Kraft und ersetzt sämtliche vorangehenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.